Wer für die Kosten des Schlüsseldienstes aufkommen muss, hängt von der Ursache des Einsatzes ab.
Vermieter muss zahlen:
- Schloss ist defekt: Wenn das Schloss klemmt oder sich nicht mehr öffnen lässt, liegt ein Mangel der Mietsache vor. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem bewohnbaren Zustand zu halten und muss daher die Kosten für den Schlüsseldienst tragen.
- Verschleiß: Auch wenn das Schloss aufgrund von Verschleiß nicht mehr funktioniert, muss der Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst tragen.
- Notfall: In einem Notfall, z. B. wenn ein Kind in der Wohnung eingeschlossen ist, muss der Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst tragen.
Mieter muss zahlen:
- Ausgesperrt: Wenn sich der Mieter ausgesperrt hat, muss er die Kosten für den Schlüsseldienst selbst tragen.
- Schlüssel verloren oder gestohlen: Wenn der Mieter seinen Schlüssel verloren hat oder ihm der Schlüssel gestohlen wurde, muss er die Kosten für den Schlüsseldienst selbst tragen.
- Eigenverschulden: Wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat, z. B. durch mutwilliges Beschädigen des Schlosses, muss er die Kosten für den Schlüsseldienst selbst tragen.
Tipps:
- Informieren Sie sich im Mietvertrag, ob es Regelungen zur Kostentragung für den Schlüsseldienst gibt.
- Rufen Sie im Zweifelsfall immer zuerst Ihren Vermieter an.
- Bewahren Sie Ersatzschlüssel bei Freunden oder Nachbarn auf.
- Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, die die Kosten für den Schlüsseldienst abdeckt.