Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für den Schlüsseldienst steuerlich absetzen.
Voraussetzungen:
- Der Schlüsseldienst muss im Haushalt oder im näheren Umfeld des Steuerpflichtigen tätig geworden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Haustür oder Wohnungstür geöffnet wird.
- Es muss eine Rechnung vorliegen, aus der die Lohnkosten und die Materialkosten ersichtlich sind.
- Die Rechnung muss beglichen sein.
- Die Kosten für den Schlüsseldienst müssen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Absetzbarkeit:
- Sie können 20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der Steuer absetzen.
- Materialkosten können nicht abgesetzt werden.
Tipp:
- Bewahren Sie die Rechnung für den Schlüsseldienst gut auf, da Sie diese beim Finanzamt einreichen müssen.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium der Finanzen – Handwerkerleistungen: [ungültige URL entfernt]
- Lohnsteuer kompakt – Steuerbonus auch für den Schlüsseldienst?: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/steuerbonus-auch-fuer-den-schluesseldienst/
Hinweis:
Diese Angaben sind lediglich allgemeiner Natur und keine steuerliche Beratung. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, wenn Sie konkrete Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schlüsseldienstkosten haben.