Ist der Schlüsseldienst steuerlich absetzbar?

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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für den Schlüsseldienst steuerlich absetzen.

Voraussetzungen:

  • Der Schlüsseldienst muss im Haushalt oder im näheren Umfeld des Steuerpflichtigen tätig geworden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Haustür oder Wohnungstür geöffnet wird.
  • Es muss eine Rechnung vorliegen, aus der die Lohnkosten und die Materialkosten ersichtlich sind.
  • Die Rechnung muss beglichen sein.
  • Die Kosten für den Schlüsseldienst müssen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Absetzbarkeit:

  • Sie können 20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der Steuer absetzen.
  • Materialkosten können nicht abgesetzt werden.

Tipp:

  • Bewahren Sie die Rechnung für den Schlüsseldienst gut auf, da Sie diese beim Finanzamt einreichen müssen.

Weitere Informationen:

Hinweis:

Diese Angaben sind lediglich allgemeiner Natur und keine steuerliche Beratung. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, wenn Sie konkrete Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schlüsseldienstkosten haben.

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